Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Vanessa Kösling nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme (https://koesling.hebamio.de/).
1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
2.1 Kassenleistungen
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
2.2 Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
2.4 Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über https://koesling.hebamio.de/termine erfolgen.
Bei der Anmeldung über die https://koesling.hebamio.de/termine gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme (https://koesling.hebamio.de/anmeldung) zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
2.5 Abrechnung
Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.
Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar beglichen.
Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleiszung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt.
2.6 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen
Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogene Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.
Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine gilt die private Gebührenverordnung als vereinbart und es fällt eine Ausfallpauschale in Höhe der ausgefallenen Vergütung plus 5,00 Euro Aufwandsentschädigung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Vanessa Kösling, Ruppichterrotherstr. 8, 51588 Nümbrecht oder per E-Mail an hebammevanessa@hotmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
5.1 Medizinische Unterlagen
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittel im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Erreichbarkeit der Hebamme ist unter https://koesling.hebamio.de (Vertretungsregelung – Regelungen zur Erreichbarkeit) beschrieben, was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat.
Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situation suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.